Der Digital Omnibus on AI ist ein legislatives Paket der EU-Kommission, das im März 2026 in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Ziel ist die Anpassung mehrerer digitaler Rechtsakte, darunter insbesondere eine Verschiebung der zentralen Geltungsdaten des EU AI Act.
Nach aktuellem Vorschlag würden die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III von 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 verschoben, die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Annex I (sicherheitsrelevante Produkte) auf 2. August 2028. Die Verschiebung ist an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards gekoppelt.
Der legislative Stand zum 20. April 2026: Der Rat hat seine Position am 13. März 2026 verabschiedet, das Europäische Parlament am 26. März 2026. Die IMCO- und LIBE-Ausschüsse stimmten im Joint Report mit 101 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen für die Verschiebung. Die Trilogverhandlungen laufen, eine Einigung vor Juni 2026 ist nötig, damit die Verschiebung rechtzeitig vor dem 2. August 2026 in Kraft treten kann.
Eine Verschiebung erscheint politisch wahrscheinlich, ist aber nicht beschlossen. Für Unternehmen mit laufenden SAP-AI-Projekten stellt sich die Frage, wie sich unter dieser Unsicherheit planen lässt.
Erstens, die Frist für die Klassifizierungs-Guidance der Kommission nach Artikel 6 ist bereits am 2. Februar 2026 abgelaufen, ohne dass die Guidance erschienen ist. Die Klassifizierungsunsicherheit bleibt damit unabhängig vom Digital Omnibus bestehen. Unternehmen müssen ohne offizielle Leitlinien selbst klassifizieren.
Zweitens, die harmonisierten Standards werden von CEN-CENELEC JTC 21 erarbeitet und sind laut aktuellem Arbeitsstand frühestens für Dezember 2026 zu erwarten. Die Verschiebung knüpft an die Verfügbarkeit dieser Standards an. Wer heute plant, kann nicht davon ausgehen, dass die Standards pünktlich vorliegen.
Drittens, bestimmte Pflichten sind von der Verschiebung explizit ausgenommen. Dazu zählen insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer Joule oder einen anderen KI-gestützten Assistenten in kundenkontaktartigen Kontexten einsetzt, muss ab 2. August 2026 zwingend kennzeichnen, dass der Nutzer mit einer KI interagiert. Diese Pflicht bleibt in jedem Szenario stehen.
Eine praxistaugliche Planung arbeitet mit einem Dual-Track-Ansatz:
Track A, Basis-Compliance bis August 2026. Alle Pflichten, die unabhängig vom Digital Omnibus gelten, werden fristgerecht erfüllt. Das umfasst insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die Meldewege für schwerwiegende Vorfälle nach Artikel 73 und die Inventarisierung bestehender KI-Systeme.
Track B, Hochrisiko-Readiness bis Dezember 2027. Die aufwändigeren Pflichten nach Artikel 26 (Log-Aufbewahrung, Konformitätsbewertung, FRIA-Erstellung) werden mit dem späteren Zieltermin geplant, aber nicht auf Stand-by gesetzt. Die Vorlaufzeit von drei bis sechs Monaten für eine Konformitätsbewertung bleibt konstant, unabhängig vom Omnibus.
Die Entkopplung der beiden Tracks verhindert, dass eine eventuelle finale Entscheidung gegen die Verschiebung kurzfristig zu Panikhandeln führt, und sie verhindert umgekehrt, dass nach einer Verschiebung die gesamte Planung abgebrochen und neu aufgelegt werden muss.
Politische Ungewissheit. Der Trilog-Prozess kann zu einem verwässerten oder einem gestärkten Kompromiss führen. Eine Verzögerung der Einigung über Juni 2026 hinaus würde bedeuten, dass die ursprünglichen Fristen gelten, selbst wenn später noch verschoben wird.
Regulatorische Arbitrage. Die Verschiebung erzeugt den Anreiz, Projekte zu verzögern statt konform umzusetzen. Das ist operativ riskant, weil die Vorlaufzeiten für Konformitätsbewertung und FRIA-Erstellung nicht kürzer werden.
Nationale Abweichungen. Nationale Umsetzungsgesetze können strenger ausgelegt werden als die EU-Vorgabe. Das deutsche KI-Umsetzungsgesetz ist zum Stand 20. April 2026 in Vorbereitung, der finale Text liegt noch nicht vor.
Keine Planung auf Basis der Verschiebung. Solange der Trilog nicht abgeschlossen ist, wird die ursprüngliche Frist als Planungsgrundlage genutzt. Wenn die Verschiebung kommt, wandelt sich der Zeitplan in einen Puffer, nicht in einen Pausenknopf.
Transparenzpflichten sofort angehen. Artikel 50 gilt unabhängig von allen Diskussionen ab 2. August 2026.
Klassifizierung ohne Wartetaste. Wer bis zur Guidance wartet, muss danach unter Zeitdruck nachklassifizieren. Besser ist eine konservative Vorab-Klassifizierung mit späterer Anpassung.
Der Digital Omnibus on AI wird die Hochrisiko-Pflichten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dezember 2027 verschieben. Die Verschiebung ist aber keine Entwarnung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben zum 2. August 2026 aktiv, die Klassifizierungs-Guidance der Kommission liegt nicht vor. Eine belastbare Planung arbeitet mit einem Dual-Track-Ansatz, der Basis-Compliance sofort und Hochrisiko-Readiness gestaffelt adressiert.