Der Digital Omnibus on AI ist ein legislatives Paket der EU-Kommission, das im März 2026 in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Ziel ist die Anpassung mehrerer digitaler Rechtsakte, darunter insbesondere eine Verschiebung der zentralen Geltungsdaten des EU AI Act.
Nach aktuellem Vorschlag würden die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III von 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 verschoben. Die Verschiebung ist an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards gekoppelt.
Der legislative Stand zum 20. April 2026: Der Rat hat seine Position am 13. März 2026 verabschiedet, das Europäische Parlament am 26. März 2026. Die Trilogverhandlungen laufen, eine Einigung vor Juni 2026 ist nötig.
Eine Verschiebung erscheint politisch wahrscheinlich, ist aber nicht beschlossen. Drei Aspekte prägen die Realität eines SAP-Kunden.
Erstens ist die Frist für die Klassifizierungs-Guidance der Kommission nach Artikel 6 bereits am 2. Februar 2026 abgelaufen, ohne dass die Guidance erschienen ist.
Zweitens werden die harmonisierten Standards von CEN-CENELEC JTC 21 erarbeitet und sind frühestens für Dezember 2026 zu erwarten.
Drittens sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 von der Verschiebung explizit ausgenommen und bleiben zum 2. August 2026 aktiv.
Eine praxistaugliche Planung arbeitet mit einem Dual-Track-Ansatz.
Track A, Basis-Compliance bis August 2026. Alle Pflichten, die unabhängig vom Digital Omnibus gelten, werden fristgerecht erfüllt: Transparenzpflichten nach Artikel 50, Meldewege nach Artikel 73 und Inventarisierung bestehender KI-Systeme.
Track B, Hochrisiko-Readiness bis Dezember 2027. Die aufwändigeren Pflichten nach Artikel 26 werden mit dem späteren Zieltermin geplant, aber nicht auf Stand-by gesetzt.
Politische Ungewissheit. Eine Verzögerung der Einigung über Juni 2026 hinaus würde bedeuten, dass die ursprünglichen Fristen gelten.
Regulatorische Arbitrage. Die Verschiebung erzeugt den Anreiz, Projekte zu verzögern statt konform umzusetzen. Die Vorlaufzeiten für Konformitätsbewertung bleiben konstant.
Nationale Abweichungen. Das deutsche KI-Umsetzungsgesetz ist zum Stand 20. April 2026 in Vorbereitung, der finale Text liegt noch nicht vor.
Keine Planung auf Basis der Verschiebung. Solange der Trilog nicht abgeschlossen ist, wird die ursprüngliche Frist als Planungsgrundlage genutzt.
Transparenzpflichten sofort angehen. Artikel 50 gilt ab 2. August 2026 unabhängig von allen Diskussionen.
Klassifizierung ohne Wartetaste. Konservative Vorab-Klassifizierung mit späterer Anpassung ist besser als Warten auf die Guidance.
Der Digital Omnibus on AI wird die Hochrisiko-Pflichten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dezember 2027 verschieben. Die Verschiebung ist aber keine Entwarnung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben zum 2. August 2026 aktiv, die Klassifizierungs-Guidance der Kommission liegt nicht vor. Eine belastbare Planung arbeitet mit einem Dual-Track-Ansatz.