Der Digital Omnibus on AI ist ein legislatives Paket der EU-Kommission, das am 19. November 2025 vorgestellt wurde. Ziel ist die Anpassung des EU AI Act im Hinblick auf zentrale Geltungsdaten und einzelne Bestimmungen. Der Vorschlag durchläuft seit März 2026 die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission. Eine politische Einigung wird beim zweiten Trilog am 28. April 2026 angestrebt (Quelle: A&O Shearman, April 2026; Ropes & Gray, April 2026; OneTrust, April 2026; Mondaq, April 2026). Die zentralen Bewegungen im Verhandlungsprozess: Der Rat hat seine Verhandlungsposition am 13. März 2026 angenommen. Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 mit 569 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen seine Position angenommen, nachdem die IMCO- und LIBE-Ausschüsse zuvor am 18. März 2026 mit 101 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen den gemeinsamen Bericht angenommen hatten (Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung 26. März 2026; nicfab.eu, 27. März 2026; Europäisches Parlament Legislative Train Schedule). Die wichtigsten Änderungen unter dem aktuellen Vorschlag: Die Hochrisiko-Pflichten unter Annex III würden vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Hochrisiko-Pflichten unter Annex I (eingebettet in regulierte Produkte) würden auf den 2. August 2028 verschoben. Beide Institutionen lehnen den ursprünglichen Kommissions-Trigger-Mechanismus (Verschiebung an die Verfügbarkeit harmonisierter Standards gekoppelt) zuguns ten fester Daten ab.
Für SAP-Kunden mit laufenden KI-Projekten ist der Trilog-Stand vom April 2026 ein Planungssignal, aber keine Entwarnung. Drei Aspekte sind operativ relevant: Watermarking-Deadline 2. November 2026. Die Watermarking-Pflicht nach Artikel 50 (3) – synthetische Audio-, Bild-, Video- und Text-Inhalte müssen als KI-generiert markiert werden – gilt ab 2. November 2026 und ist von der Verschiebungsdiskussion ausgenommen. Für SAP-Kunden, die Joule oder andere generative KI-Werkzeuge für die Erzeugung von Inhalten nutzen, die nach aussen kommuniziert werden, ist dieser Termin relevant (Quelle: Ropes & Gray, April 2026; A&O Shearman, April 2026). Transparenzpflichten (Artikel 50) bleiben aktiv. Die Pflicht zur Kennzeichnung von Chatbot-Interaktionen (Nutzer muss wissen, dass er mit einer KI kommuniziert) gilt ab 2. August 2026. Diese Pflicht ist über alle Verhandlungsstände hinweg unverändert. Planungssignale für Hochrisiko-Compliance. Wenn die politische Einigung am 28. April 2026 kommt und die Verschiebung auf 2. Dezember 2027 in Kraft tritt, haben Unternehmen zusätzliche Zeit für Konformitätsbewertungen und FRIA-Erstellungen. Das ändert nicht, dass die Vorlaufzeit für eine Konformitätsbewertung drei bis sechs Monate beträgt.
Die Watermarking-Pflicht ist die neue operative Prüfaufgabe für Q2-Q3 2026: Betroffene Szenarien bei SAP-Kunden. Joule als Konversationsassistent fällt unter die Chatbot-Transparenzpflicht (Artikel 50, ab 2. August 2026). Joule-generierte Berichte oder Dokumente, die nach aussen kommuniziert werden, fallen unter die Watermarking-Pflicht (Artikel 50 (3), ab 2. November 2026). Interne Nutzung von Joule für Analysen oder Zusammenfassungen ohne externe Kommunikation ist möglicherweise nicht betroffen, aber die Grenze zwischen intern und extern ist nicht immer trennscharf. Dual-Track-Planung. Track A bleibt: Transparenzpflichten ab 2. August 2026, Watermarking ab 2. November 2026. Track B aktualisiert: Wenn die politische Einigung am 28. April kommt, verschiebt sich das Hochrisiko-Zieldatum auf 2. Dezember 2027. Track B läuft weiter, nicht auf Pause. Konservative Klassifizierung bis zur Guidance. Die Kommissions-Guidance nach Artikel 6 fehlt weiterhin. Konservative Klassifizierung für Grenzfälle bleibt die empühlene Praxis.
Keine politische Einigung am 28. April. Wenn der zweite Trilog am 28. April 2026 keine Einigung bringt, bleibt die ursprüngliche Frist von 2. August 2026 für Hochrisiko-Pflichten bestehen. Weitere Trilogs wären nötig, was zeitlich eng wird. Nationale Umsetzungsabweichungen. Das nationale KI-Umsetzungsgesetz in Deutschland ist in Vorbereitung. Der finale Text liegt noch nicht vor. Einzelne Mitgliedstaaten können schärfere Anforderungen implementieren. Für DACH-Kunden bedeutet das: der EU-Rahmen setzt das Minimum, das nationale Recht kann höher liegen. Veröffentlichung und Inkrafttreten. Selbst bei politischer Einigung am 28. April 2026 dauert die formale Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und das Inkrafttreten weitere Wochen. Eine Verschiebung, die noch vor dem 2. August 2026 wirksam sein soll, braucht sehr schnellen Prozessablauf.
Trilog-Ausgang nicht abwarten. Unabhängig vom Ausgang des zweiten Trilogs: Transparenzpflichten (ab 2. August 2026) und Watermarking (ab 2. November 2026) werden als fix behandelt. Diese Aufgaben starten jetzt. Hochrisiko-Vorbereitung läuft weiter. Track B läuft auf dem ursprünglichen Tempo. Wenn die Verschiebung kommt, wird der neue Termin als Ziel gesetzt, nicht als Pausensignal. AI-Inventar sofort starten. Das KI-Inventar ist unabhängig vom legislativen Ausgang die erste operative Pflichtaufgabe. Ohne Inventar kein Klassifikations-Prozess, ohne Klassifikation keine belastbare Planung.
Der Digital Omnibus Trilog strebt am 28. April 2026 eine Einigung an. Hochrisiko-Verschiebung auf 2. Dezember 2027 wahrscheinlich. Aber: Watermarking-Deadline 2. November 2026 ist fix, Transparenzpflichten 2. August 2026 sind fix. Dual-Track-Planung läuft weiter, AI-Inventar startet jetzt.